Veröffentlicht am 17.06.2009, 15:06 Uhr     Druckversion
Sozialstaffelregelung für Kindertageseinrichtungen, Rede beitrag Landtag 17.06.0

Die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten hat in ihrem Tätigkeitsbericht 2008,
der für uns alle eine wichtige Arbeitsgrundlage ist,
auf die Folgen der so genannten 85-Prozent-Regelung
im Kindertagesstättengesetz hingewiesen.


In § 25 sind die Grundlagen für die bisher noch gültigen Elternbeiträge festgelegt. Danach können die Kreise
mit den Standortgemeinden Vereinbarungen über eine kreisweit geltende Staffelung der Gebühren abschließen.
Wenn es diese Vereinbarung nicht gibt,
erlässt der Kreis bzw. die kreisfreie Stadt eine Sozialstaffelregelung.

Grundsätzlich sind dabei die Bedarfsgrenzen nach
SGB XII zu berücksichtigen.
Abweichend haben jedoch die Kreise die Möglichkeit,
nur 85 % der Regelsätze zu berücksichtigen.

Diese Regelung wurde 2005 auf ausdrückliches Verlangen des Landkreistages eingeführt,
um die Kreise und kreisfreien Städte von den Folgen des neuen Sozialhilferechts zu entlasten,

die eine Mehrbelastung von über 10 Millionen
€ befürchteten.
Allerdings hatten die finanziell schwachen Familien durch die gesetzliche Neuregelung bekanntlich nicht mehr Geld in der Tasche als vorher, sondern müssen aus dem 2004 angehobenen Regelbedarf Rücklagen bilden, um Dinge zu finanzieren, die vorher gesondert beantragt werden konnten.

Das hat u.a. in einem von Frau Wille-Handels zitierten Fall dazu geführt, dass ein Ehepaar mit drei Kindern unter 14 Jahren einen Monatsbeitrag von 136 € entrichten soll,
was natürlich in keinem Verhältnis zum tatsächlichen finanziellen Spielraum der Familie steht.

Die 85-%-Klausel wird, wie gesagt, nur von drei Kreisen angewendet, während andere Kreise sich an 100 Prozent der Regelsätze nach SGB XII orientieren oder eigene Regelungen entwickelt haben.

In der Regelsatzbemessung nach SGB XII sind allerdings überhaupt keine Aufwendungen für Kinderbetreuung vorgesehen.
Eine solche Regelung spricht natürlich unseren gemeinsamen Bemühungen Hohn,
möglichst viele Kinder und ganz besonders diejenigen aus sozialschwächeren Familien, in die Kindertagesstätten zu bekommen und ihnen Zugang zur vorschulischen Bildung und zur Sprachförderung zu ermöglichen.

Die 2004 beschlossene Revisionsklausel hat zu einer Berichterstattung des Bildungsministeriums an die Ausschüsse geführt, nicht jedoch zu einer Änderung des Gesetzes.

Der Antrag von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN fordert Gespräche der Landesregierung mit den Kreisen und kreisfreien Städten,
um die Regelsätze zu 100 % bei der Bemessung der Einkommensgrenzen anzusetzen, daraus entstehende Mehrkosten durch die frei werdenden Mittel aus den Sozialstaffeln für das gebührenfreie letzte KiTa-Jahr zu decken und ab 2010 eine landeseinheitliche Sozialstaffelregelung durchzusetzen.

Ich begrüße es sehr, dass die antragstellende Fraktion nicht einfach einen Antrag zur Gesetzesänderung eingebracht hat, der unweigerlich Konnexität ausgelöst hätte.

Regelmäßige und intensive Gespräche zwischen allen, die Verantwortung für den quantitativen Ausbau und die qualitative Verbesserung der Kinderbetreuung unter drei Jahren und derer im Kindergartenalter tragen, sind notwendig und finden auch statt.

Hinsichtlich der Erfolgsaussichten einer solchen Konsensfindung ist nun allerdings zu berücksichtigen, dass die 85-Prozent-Regelung gerade auf Wunsch eines kommunalen Spitzenverbandes ins KiTa-Gesetz aufgenommen wurde.

Die Bereitschaft zu einer grundsätzlichen Neuordnung wird daher äußerst gering sein.

Es scheint mir auch eine irrige Annahme zu sein, dass die Neuregelungen zur Beitragsfreiheit des letzten Kindergartenjahres zu verminderten Kosten der Kreise bei der Ausgestaltung der Sozialstaffel führen.

Was wir uneingeschränkt teilen,
ist der Wunsch nach einheitlichen und transparenten Sozialstaffeln.
Diese werden wir auch in Zukunft brauchen, auch dann, wenn wir Mehrheiten für unseren Wunsch nach Kostenfreiheit aller drei Jahre erhalten haben,
weil für die Betreuungszeit über fünf Stunden pro Tag hinaus auch künftig Beiträge erhoben werden.

Das Grundanliegen des Antrages der GRÜNEN teilen wir. Wir sind nicht davon überzeugt, dass der von Ihnen aufgezeigte Weg der richtige ist. Ich schlage deswegen vor, dass wir uns darüber im Bildungsausschuss und mitberatend im Sozialausschuss näher befassen.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und
beantrage Überweisung in den Bildungsausschuss und Sozialausschuss.

Homepage: Astrid Höfs


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